Henning Law Firm PLLC
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Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihren Weg in die Vereinigten Staaten

Maßgeschneiderte Strategien für Ihr Leben und Ihre Tätigkeiten in den USA

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Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Visa- und Einwanderungsstrategien in die USA

Markteintritt - Startups - Entsendung von Fach- u. Führungskräften

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Maßgeschneiderte Visa- u. Einwanderungsstrategien für Sie und Ihre Familie

Leben, arbeiten, studieren - sich neu erfinden

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Wir unterstützen Sie, Ihre Familie und/oder Ihr Unternehmen Schritt für Schritt.

Junger Mann mit Fragen zu Einwanderung und Visa in den USA, Florida u. Minnesota recherchiert im Internet

Recherchen in die verwirrenden  Vorschriften in Bezug auf Leben, Arbeiten u. Haltung von Eigentum in den USA rauben Zeit und Nerven.  

Wir helfen bei der Planung, Gestaltung und der Umsetzung Ihrer Pläne in den USA.  

Wir verstehen Sie:

  • Wir setzen Sie voll ins Bild und beantragen Ihre US Arbeits- u. Aufenthaltserlaubnis 
  • Wir begleiten Sie bei Erwerb, Haltung u. Veräußerung von Eigentum in den U.S.A.
  • Wir vertreten Sie bei Gründung von Start-ups und navigieren die Komplexitäten des Aufbaus und der Führung eines Unternehmens in den USA 

Von Stippvisiten in die USA zur Staatsangehörigkeit - wir beantworten Ihre Fragen

Geschäftsmann kontaktiert entspannt Anwalt Anwältin Rechtsanwalt Attorney in den USA

Ob geschäftlich, beruflich oder privat - Ihre Pläne führen Sie in die USA, sonst wären Sie nicht auf dieser Webseite gelandet. Nun haben Sie den Wunsch nach reibungsloser Einreise für Sie, Ihre Familie oder Ihre Mitarbeiter. Fragen in Bezug auf legalen Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Zukunftsperspektiven treten auf. Wir unterstützen wir Sie mit Antworten und der Ausarbeitung von Strategien, die Ihnen Türen öffnen und teure Fallstricke vermeiden.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Uns geht es um weit mehr als das Abarbeiten bürokratischer Formalitäten. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation und Ihre Ambitionen zu verstehen, Ihnen Wege zur Markterschliessung oder Übersiedlung in die USA zu zeigen und Sie dann bei der Durchsetzung Ihrer Pläne zu begleiten.

Lassen Sie sich von uns leiten:

  • Individuell ausgearbeitete Strategien:  Ihre persönliche Situation verdient  Aufmerksamkeit für Details und Fokus auf Schritte, die Ihnen oder Ihrem Betrieb den Weg zum Erfolg ebnen. Die optimale Lösung bedarf nicht immer eines Visums.  Wenn doch, ist die Wahl der richtigen Art des Visums wichtig. Wir setzen Sie voll ins Bild, damit Sie genau wissen was Sie brauchen, wann Sie es brauchen und warum. 
  • Umfassende Beratung u. Vertretung bei Investment und Markteintritt: Ob Sie eine  Firma akquirieren oder neu gründen, eine Partnerschaft eingehen oder privat investieren - wir vertreten Ihre Interessen. Unser Netzwerk von Fachleuten in anderen Rechtsbereichen, z.B. M&A, Patentrecht, Steuerrecht, Prozessrecht, Strafrecht, usw. hilft uns dabei. Vorsorgen ist besser als Heilen:  Strukturen, Gründungsdokumente u. sogar Lieferverträge haben Auswirkungen auf Flexibilitaet in Bezug auf die Entsendung von Fach- u. Fuehrungskräften - oder die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.  
  • Internationale Perspektive: Wir wissen mit welchen Vorstellungen oder Erwartungen Investoren aus dem deutschsprachigen Raum oft an Investments in den USA herantreten. Unterschiede in den Rechtssystemen sorgen für Überraschungen und Frustration. Gute Vorbereitung ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Wir besitzen die Erfahrung, Kompetenz und Sensibilität, Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. 

Hier sind wir stark:

Erfahrung - Kompetenz - Kreativität

Der Aufbau einer Existenz in den USA ist Herausforderung genug, ohne sich um Einreise- u. Aufenthaltsgenehmigung sorgen zu müssen. Lassen Sie sich von uns bei der Gestaltung, Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens unterstützen. 

Unten finden Sie allgemeine Beschreibungen einiger der beliebtesten Visakategorien. Es gibt viele mehr. Eingebettete Links bieten zusätzliche zuverlässige Details zum Weiterlesen.

Kontaktieren Sie uns, um zu erörten, ob Sie sich, Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter in einer dieser Kategorien wiederfinden oder ob Sie Ihre Voraussetzungen dementsprechend gestalten möchten. 

International business people discussing solutions to their visa problems visitor visas work visas Arbeitserlaubnis USA

Temporäre Visa mit und ohne Arbeitserlaubnis Start-ups - Montage

Green Cards durch Beschäftigung oder Investition - EB5

Visa u. Green Cards für  multinationale Führungskraefte & Koryphäen

Group of Sports Player Kneeling on Field

Visa und Green Cards für Sportler & Spieler

Man in Black Jacket Wearing Black Headphones

Sich neu erfinden für die nächste Phase des Lebens 

Green Cards für Familienmitglieder und Ehepartner

 US-Staatsangehörigkeit - der letzte Schritt der Reise

Paar diskutiert Steuerprobleme Einkommenssteuer Erbschaftssteuer USA Doppelbesteuerungsabkommen Steuerplanung

Planung für die steuerlichen Folgen Ihres Wohnsitzwechsels

House Lights Turned on

Immobilien- und Nachlassplanung  Zivilrechliches Notariat 

Temporäre Visa mit oder ohne Arbeitserlaubnis - Start-ups - Montagearbeiter

Geschäfts- und Urlaubsreisende aus vielen Ländern können mit ESTA vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen visafrei in die USA reisen. Für alle anderen oder bei häufigen oder längeren Reisen reicht das irgendwann nicht mehr aus. Visaanträge sollten gut vorbereitet werden, da Ablehnungen Auswirkungen auf ESTA und zukünftige Visamöglichkeiten haben. 

Einige beliebte temporäre Lösungen - sog. Non-Immigrant Visa - sind:

Besucher-Visa - B1/B2 Visa ermöglichen Einreise bis zu sechs Monaten aus geschäftlichen oder privaten Gründen. Wer z.B. ein Ferienhaus in den USA besitzt oder sich oft und länger geschäftlich in den USA aufhält, ist vielleicht hiermit schon bedient. Einreisen sollten jedoch vorbereitet werden und man darf dieses Visum - genau wie ESTA - nicht als Drehtür benützen. Jedes Familienmitglied muss sich individuell qualifizieren, der Hauptwohnsitz muss im Ausland bleiben, und eine Beschäftigung/Arbeit ist nur beschränkt im Rahmen der Vertretung eines ausländischen Arbeitgebers gestattet. Kinder dürfen nicht in die Schule. 

Längere Aufenthaltsmöglichkeiten mit Arbeitserlaubnis u. mit Familie (Ehepartner u. Kinder unter 21) gibt es für Antragsteller u.a. in den unten genannten Kategorien. In diesen Visakategorien dürfen Kinder die Schule besuchen, und - in den Kategorien E und L - erhalten Ehepartner eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und können sich frei auf dem Arbeitsmarkt bewegen.  Jede der Kategorien hat Eigenheiten und ihre eignenen Vor- u. Nachteile.  

Visa für Handeltreibende (E-1) und Investoren (E-2)  Diese Visa kommen in Frage für  Eigentümer, Führungspersonal oder wichtige Mitarbeiter von Betrieben, die mindestens zu 50% im Besitz von Staatsangehörigen bestimmter Abkommensländer sind. Deutschland, Österreich u. die Schweiz gehören auf jeden Fall dazu. Die Staatsangehörigkeit der Besitzer und der entsendeten Fach- u. Fuehrungskräfte muß übereinstimmen. 

  • E-1 Firmen betreiben “beachtlichen Handel” in der Form des regen Austausches von Gütern, Technologie oder Dienstleistungen zwischen dem Heimatland u. den USA. 
  • Bei E-2 Firmen geht es um ein “beachtliches Investment” in einen aktiven Betrieb, der einen Eindruck in der Wirtschaft hinterlassen muss.  

Die Flexibilität dieser Kategorien lädt ein zu Gestaltungsmöglichkeiten, die beide Kategorien für Neugründungen oder Übernahme von grossen und kleinen Unternehmen attraktiv machen. Anträge werden direkt bei der US Vertretung im Heimatland entschieden. 

Entsandte Fach- u. Führungskräfte innerhalb internationaler Firmengruppen.  Die L-1 Kategorie für Vorstandsmitglieder oder Manager (L1A) oder Fachleute mit speziellen Kenntnissen (L1B) erfordert keine spezifische Staatsangehörigkeit, keine erhebliche Investition oder erheblichen Handel, sondern eine qualifizierende Beziehung zwischen einem “sendenden” ausländischen Arbeitgeber und dem “empfangenden” antragstellenden US-Unternehmen. Weitgehende Gleichheit von Besitz und Geschäftsführung sind hier entscheidend, und der entsandte Mitarbeiter muß - innerhalb der letzten drei Jahre - mindestens ein Jahr relevante Arbeitserfahrung beim zugehörigen ausländischen Arbeitgeber nachweisen. Bonus: Die Voraussetzungen für Vorstandsmitglieder u. Manager sind einer der präferierten Grundlagen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sehr ähnlich. Diese Visakategorie erfordert die Vorabgenehmigung eines Petitionsantrags durch die Einwanderungsbehörde und - für die meisten - einen Besuch bei einem US-Konsulat, um das entsprechende Visum zu erhalten.

O1-Visum für Personen mit gut dokumentierten außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Prominenz in Kunst, Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport/Spiel. Profitieren Sie von Ihrem Background in einer neuen Stelle, der Sebststaendigkeit oder einer neuen Rolle für die nächste Phase Ihres Lebens. Bitte sehen Sie den separaten Abschnitt für diese besondere Kategorie weiter unten. 

Schüler u. Studentenvisa - die vielen öffentlichen und privaten Lerninstitute in den USA freuen sich über Studenten jeden Alters, die an zugelassenen Studiengängen oder Sprachkursen teilnehmen. Studenten erhalten in der Regel vor Abschluss keine Arbeitserlaubnis, können jedoch danach möglicherweise “Optional Practical Training” absolvieren. Finanzielle Mittel für die nicht unerheblichen Studiengebühren und den Lebensunterhalt müssen nachgewiesen werden. Ehepartner u. Kinder können den Studenten begleiten, solange auch dafür ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden können. Ein Vorteil dieser Kategorie ist, dass die US-Besteuerung des weltweiten Einkommens des Studenten ausgesetzt ist, selbst wenn der Student einen erheblichen Teil der Zeit in den USA verbringt.

Auch Austauschschüler (meist an Privatschulen) fallen in diese Kategorie. Begleitende Eltern beantragen meist ein Besuchervisum, sofern kein Aufenthalt bei einer Gastfamilie arrangiert ist. 

Visakategorien gibt es für fast jeden Buchstaben des Alphabets und jede Kategorie hat ihre Eigenheiten. Gerne helfen wir bei der richtigen Wahl und der Beantragung des passenden Visums.


Green Cards durch Beschäftigung oder Investition - EB-5

Einwanderung aufgrund von Beschäftigung erfordert in der Regel ein Jobangebot und die Ausschreibung der angebotenen Stelle.  Arbeitgeber, die nachweisen können, dass keine qualifizierten Arbeitnehmer mit dauerhafter US-Arbeitserlaubnis vorhanden sind, erhalten eine dementsprechende Bescheinigung vom US-Arbeitsministerium (Labor Certification), die für qualifizierte Arbeitnehmer die Grundlage für die Beantragung einer Green Card bildet. 

Es geht aber auch ohne: Folgende Kategorien von Antragstellern sind von der aufwendigen Anforderung der Labor Certification u. teilweise sogar von der Vorlage eines Stellenangebots befreit:

  • Antragsteller mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (EB-1A) 
  • Multinationale Führungskräfte (EB-1C)
  • Investoren (EB-5) und
  • Personen mit fortgeschrittenen Abschlüssen/außergewöhnlichen Fähigkeiten, die besondere Projekte im Interesse der Vereinigten Staaten verfolgen (EB2-NIW)

Antragsteller unter EB-1A, EB-5 und EB2-NIW vermeiden nicht nur die Labor Certification sondern können sich sogar selber ‘sponsern’ - d.h. sie benötigen kein Stellenangebot. Bitte lesen Sie dazu den speziellen Abschnitt zu diesem Thema.

EB-5 Investoren sponsern sich und ihre Familien selber, indem sie eine qualifizierende Investition tätigen und damit mindestens zehn US-Arbeitsplätze schaffen - entweder mit ihrem eigenen Unternehmen oder durch Beteiligung an einem der vielen von der Einwanderungsbehörde genehmigten EB-5 Regionalen Zentren. Mindestinvestitionen variieren je nach Standort des Unternehmens zwischen $800.000 und $1.050.000 USD.

Nach Befürwortung des Antrags auf Klassifizierung in der angestrebten Kategorie durch die Einwanderungbehörde geht es dann zur Beantragung der permanenten Aufenthaltsgenehmigung. Dies geschieht entweder durch Beantragung eines Visums bei der US Vertretung in Ihrem Heimatland oder aber der Beantragung der Green Card direkt bei der US Einwanderungsbehörde.  Welcher Weg möglich/besser ist hängt u.a. davon ab, ob der Antragsteller sich bereits in einem qualifizierenden Status in den USA aufhält. 

Welche Kategorie ist richtig für Sie? Gerne helfen wir Ihnen bei dieser Entscheidung. 


Visa und Green Cards für  multinationale Führungskräfte & Koryphäen

Diese Kategorien sind technisch unter “Temporäre Visa” oder “Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung durch Beschäftigung” angesiedelt, verdienen jedoch einen eigenen Bereich.

Besondere Vorzüge werden erfolgreichen - und möglicherweise prominenten Persönlichkeiten - in ihrem Wirkungsfeld gewährt. Das Wirkungsfeld kann man selber bestimmen solange es in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport angesiedelt ist. Herausragende Leistungen und Engagement - und der Plan einen Beitrag in den USA zu leisten sind hier ausschlaggebend. Stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel! Wir zählen zu unserer Mandantschaft einige erfolgreiche Antragsteller, die wir erst davon überzeugen mussten, dass sie den Anforderungen entsprechen. Und was nicht ist, kann ja noch werden.  

Antragsteller mit herausragendem Background und einem Arbeitgeber oder Manager in den Vereinigten Staaten können z.B. unter die Kategorie O-1 fallen, und diejenigen, die dauerhaft einwandern möchten (auch ohne Arbeitgeber), sollten sich die EB-1-Kategorie näher ansehen.

Gleichsam möchten die USA international erfahrenen Geschäftsleuten die Umsiedelung leichter machen. So bekommen Schlüsselpersonen multinationaler Konzerne oder Firmengruppen ihre eigene Kategorie. Lassen Sie uns prüfen, ob Ihr Background und Ihre Pläne (oder die Ihrer Mitarbeiter) ein Visum oder eine Green Card ermöglichen.  Planungstipp: Start-ups müssen amerikanischen Investoren gegenüber oft nachweisen, daß Führungspersonal bei Übernahme erhalten bleibt. In diesen Kategorien ist Aufnahme von Investment kein Hindernis. 

Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und Kreativität, die Hintergründe unserer Klienten zu bewerten und zu gestalten, sodaß sie den Anforderungen der verschiedenen Visakategorien entsprechen. 


Group of Sports Player Kneeling on Field

Visa und Green Cards für Sportler & Spieler

Amateur- und Profisportler, die gelegentlich in den Vereinigten Staaten um Preisgelder konkurrieren, dürfen dies in der Regel als Besucher mit oder ohne Visum. 

Wir zählen zu unseren Mandanten Sportler, Spieler u. Trainer aus den Bereichen Tennis, Fußball, Golf und Billard, denen ihr Besucherstatus nicht mehr ausreichte, da sie mehr Zeit in den USA verbringen und Angebote für Aktivitäten außerhalb von Preisgeldveranstaltungen annehmen wollten.

Mögliche Visa- u. Aufenthaltskategorien für Sportler sind P1- und O1-Visa oder die EB-1A Green Card (siehe oben unter Koryphäen) für diejenigen, die Permanenz wünschen.  Nach Befürwortung eines Antrags durch die Einwanderungsbehörde wird das dementsprechende Visum beantragt bzw. erfolgt eine Statusänderung innerhalb der USA. 


Man in Black Jacket Wearing Black Headphones

Sich neu erfinden für die nächste Phase Ihres Lebens

60 ist das neue 40 - besonders im Süden der USA, wo ein sorgenfreier u. aktiven Lebensstil mit Tennis, Pickleball und gesellschaftlichen Veranstaltungen ruft. Und das ist mit einem Besuchervisum für sechs Monate im Jahr sicherlich möglich, wenn Sie das zufrieden stellt und Sie Ihren Hauptwohnsitz im Heimatland beibehalten.

Wenn der Ruhestand Sie jedoch noch nicht reizt und Sie sich länger in den USA aufhalten wollen, bieten die Vereinigten Staaten Alternativen, die einen Neuanfang auf  akademischer, persönlicher, unternehmerischer oder beruflicher Schiene ermöglichen. 

Wollten Sie vielleicht immer schon Philosophie studieren? Für Studentenvisa gibt es keine Altersgrenzen. Oder wie wäre es, wenn Sie Ihr Talent, Ihre Erfahrung und Expertise als Berater anbieten?  Oder können Sie sich vorstellen, mit einem amerikanischen Partner einen Betrieb zu gründen? Der amerikanische Traum ist nicht tot, Menschen mit Visionen müssen keine medizinische Hilfe suchen und… bevor uns die Klischees ausgehen… wenn Sie eine Gabelung in der Straße sehen, nehmen Sie sie. (Übrigens stellt der letzte Satz weder rechtliche noch medizinische Beratung dar.)

Stellen Sie sich Ihr bestes Leben vor und seien Sie nicht überrascht, wenn Sie sich in einer der verschiedenen Visakategorien wiederfinden. Es wäre uns eine große Freude, beim “Brainstorming” und der Gestaltung Ihrer Pläne mitwirken zu dürfen. Sie wären nicht der/die Erste!


Green Cards für Familienmitglieder und Ehepartner

US-Bürger und Green Card Besitzer können auf Antrag (family petition) bestimmte enge Familienmitglieder (oder angehende Familienmitglieder) für deren eigene permanente Aufenthaltsgenehmigung sponsern. Die Kategorien, das Prozedere und Wartezeiten richten sich nach dem US-Status des Antragsstellers, dem Grad der familiären Beziehung und dem Aufenthaltsort der Begünstigten und danach, ob und in welchem Status sich die Begünstigten bereits in den USA befinden. 

Visa stehen unmittelbar für Verlobte, Ehepartner, Kinder, und Eltern von US-Bürgern zur Verfügung, während erwachsenen Söhnen und Töchtern sowie Geschwistern von US-Bürgern Präferenzkategorien zugewiesen werden, die lange Wartezeiten mit sich bringen. Inhaber von Green Cards können Ehepartner, Kinder und erwachsene Söhne und Töchter, jedoch nicht Eltern, Verlobte oder Geschwister sponsern.

Beantragung über die US Vertretung im Heimatland: Nach Genehmigung der “Family Petition” unterrichtet die Einwanderungsbehörde das National Visa Center, welches dann den Antragsteller informiert, sobald eine eine Green Card beantragt werden kann. Nach weiterer Bearbeitung zu einem Visainterview bei der Auslandsvertretung eingeladen. Die Einreise muß innerhalb von sechs Monaten nach diesem Termin erfolgen. 

Beantragung in den Vereinigten Staaten: Familienmitglieder innerhalb der Vereinigten Staaten können möglicherweise ihre Green Cards direkt bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Während des Verlaufs dieses Verfahrens kann der Einwanderer auch Arbeits- und Reiseerlaubnis beantragen. Obwohl nicht immer ein persönliches Interview stattfindet, sollte man sich dennoch darauf gefaßt machen. Falls es sich um eine Beantragung auf Grund einer Eheschließung handelt und die Ehe zum Zeitpunkt des Interviews weniger als zwei Jahre alt ist, wird vorerst eine bedingte Green Card für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt. 90 Tage vor Ablauf dieser bedingten Green Card muss das Paar - oder sollte die Ehe nicht mehr bestehen - der ausländische Ehepartner einen Antrag auf Aufhebung der Bedingung stellen. 

Wann und ob eine “Family Petition” eingereicht werden sollte, ist eine persönliche Entscheidung für das Paar oder die Familie. Gute Planung ist insbesondere bei den entfernteren Familienkategorien wichtig, damit man dem ausländischen Familienmitglied nicht den Weg zu temporären Visa (z.B. Studenten- oder Investorenvisa) verbaut, indem man unreife “Einwanderungsabsicht” kund tut.

Wir haben viele Familien und Paare bei der Green Card Beantragung unterstützt. Einige der Paare haben sich sogar von Frau Henning in ihrer Kapazität als Notarin (Civil Law Notary) trauen lassen. Rufen Sie uns an, um Ihren Fall zu besprechen. 


US-Staatsangehörigkeit - der letzte Schritt der Reise

Green Cards sind großartig, gewähren jedoch kein Wahlrecht und erfordern einen Mindestaufenthalt in den USA, was das Leben einer international beweglichen Familie schwierig machen kann. Die meisten Einwanderer gehen daher den letzten Schritt zur Permanenz, der Einbürgerung. Besonders für Familien ist dies eine gute Idee, da die Einbürgerung eines Elternteils in der Regel den Kindern automatisch die Staatsbürgerschaft zukommen läßt, ohne daß eigene Anträge gestellt werden müssen.

Die Berechtigung zur Beantragung der Einbürgerung hängt von der Art des Erwerbs der Green Card ab. Mit Ausnahme von Militärfamilien können diejenigen, die ihre Green Card durch Heirat erhalten haben, die Staatsangehörigkeit nach nur drei Jahren beantragen, solange die Ehe weiter besteht. Alle anderen müssen fünf Jahre warten. Alle Antragsteller müssen einen “guten moralischen Charakter” nachweisen, was nicht nur Straffreiheit für den jeweiligen Qualifikationszeitraum bedeutet, sondern auch, daß man seinen Verpflichtungen - wie z.B. der Zahlung von Steuern u. Kindesunterhalt - nachkommt. Fragen müssen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da jugendliche Verfehlungen oder Falschaussagen katastrophale Konsequenzen haben können.

Henning Law Firm hat vielen Einwanderern bei diesem letzten Schritt ihrer Einwanderungsreise geholfen. Wir beraten sie gerne. 


Man and Woman Discussing And Sharing Ideas

Planung für die steuerlichen Folgen Ihres Wohnsitzwechsels

Willkommen in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo das weltweite Einkommen von Steuerbürgern (Income Tax Residents) der US-Besteuerung unterliegt. Weiterhin gibt es Offenlegungspflichten, die manchmal dazu führen, dass man von seiner Hausbank den Laufpass bekommt.  Alles gut, solange man weiß, worauf man sich einläßt. 

Wer ist Income Tax Resident? Green Card-Inhaber und US Staatsangehörige fallen automatisch in die Kategorie “Income Tax Resident,” egal wie viel Zeit sie in den Vereinigten Staaten verbringen. Man wird aber auch Income Tax Resident wenn man “erhebliche” Zeit in den USA verbringt. Vermögende mit Einwanderungsabsichten oder mit der Absicht, sich länger in den USA aufzuhalten, sollten daher in Steuerplanung investieren, um teure Fehler zu vermeiden.

Erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte der Haltung von US Liegenschaften sollten auch ohne Wohnsitzwechsel bereits vor dem Ankauf der Liegenschaften angesprochen werden. Doppelbesteuerungsabkommen helfen aber nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen sind gleich …

Gemeinsam mit Ihren Steuerberatern oder mit spezialisierten Fachleuten in unserem Netzwerk helfen wir Ihnen gerne bei dieser Planung. 


House Lights Turned on

Immobilienbesitz und Nachlassplanung Zivilrechtliches Notariat  

Als in Rechtsanwältin und Notarin (Florida Civil Law Notary*) berät Frau Henning Investoren bei Erwerb, Haltung u. Veräußerung von Liegenschaften in den USA. Die Funktion eines Civil Law Notary unterscheidet sich grundlegend von der geläufigeren Rolle des “Notary Public,” die keine juristische Ausbildung erfordert. 

Der Erwerb einer Immobilie ist an sich bereits ein aufregender und manchmal stressiger Vorgang, der Unterschiede zwischen dem heimatlichen und dem US Rechtssystem nicht leichter wird. Wir leiten Sie gerne durch die Komplexitäten des Immobilien- und Vertragsrechts beim Kauf, der Haltung und der Veräußerung von Immobilien. 

Immobilienerwerb: Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regeln in Bezug auf Immobilien u. Nachlassrecht. Ausländische Eigentümer - mit oder ohne Steuernummer - erwarten oft zusätzliche Hürden. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer von Immobilien und erläutern die Unterschiede im Rechtssystem in Bezug auf Verträge und Abschlüsse, Auflassungen, Rechtsmangelversicherung, die Rolle von Immobilienmaklern und andere Konzepte, die in den Vereinigten Staaten und Europa u. Lateinamerika sehr unterschiedlich sind.  Kenntnis ist der Schlüssel zu reibungslosen Transaktionen ohne unnötige Adrenalinschübe. Egal, ob Sie kaufen oder verkaufen, eine Hypothek aufnehmen oder Eigentum an Kinder übertragen - lassen Sie uns oder unser Netzwerk von lokalen Fachleuten dabei helfen. 

Allgemeines** in Bezug auf Eigentum in den USA: Regeln bezüglich der Haltung oder Übertragung von Immobilien im Todesfall oder bei Invalidität unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Hier sind allgemeine Punkte aus der Praxis:

Entgegen aller Gerüchte: Obwohl ein Testament oft ratsam ist, geht Eigentum nicht automatisch an den Staat, wenn man keines hat. Erben würden anhand gesetzlicher Erbfolge in einem Nachlassverfahren ermittelt. Werden jedoch Grundsteuern einige Jahre lang nicht bezahlt, kann es zur Versteigerung zur Tilgung der Steuerschulden kommen. 

Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass Ihre in der Heimat gültigen testamentarischen Verfügungen, notariellen Verträge oder Vollmachten Auswirkungen auf Eigentum in den USA haben. Das handschriftliche Testament in Ihrer Schreibtischschublade mag zu Hause komplett in Ordnung sein, aber z.B. in Florida nicht unbedingt. Das gleiche gilt für die Wirksamkeit anderer notarieller Dokumente aus anderen Ländern. Informieren Sie sich hier. 

Nachlaßverfahren in den USA können teuer werden. Ob ein Vermögenswert Teil des US Nachlaßvermögens ist, hängt von der Art und dem Standort des Vermögenswerts ab.

Um unnötige und teure Nachlaßverfahren zu vermeiden, halten viele ihr Eigentum so, dass diese Vermögenswerte nicht mehr Teil des “Nachlasses” bilden.  Mitbesitz von Immobilien, automatischer Übergang auf namentlich genannte Nachfolger oder Haltung durch einen “Trust” sind populäre Mechanismen, die jedoch ihre Eigenheiten haben und daher gut überlegt und mit Fachleuten besprochen werden sollten. 

Planen Sie auch für Invalidität, nicht nur für den Tod. Wird ein Eigentümer oder Miteigentümer ohne Ernennung eines Bevollmächtigten geschäftsunfähig, müsste gerichtlich ein Vormund oder Betreuer ernannt werden, um z.B. Immobilien zu veräußern. Dauerhafte Vorsorgevollmachten sind sehr hilfreich, um solche unnötigen Ausgaben zu vermeiden, sofern sie lokalen Formvorschriften entsprechen.

Vertrauenspersonen, die Sie namentlich - wenn auch nur zur Bezahlung laufender Kosten - bei einer Bank als Kontoinhaber angeben, sind augenscheinlich Eigentümer der Gelder, die auf diesen Konten liegen. D.h. wenn diesen etwas passiert, erben deren Kinder. 

Anwaltshonorare lassen Streitwerte oftmals verblassen. Verlierer bezahlen in den USA generell nicht automatisch die Kosten des Gewinners.  

Gesellschaften sind oft nur Hüllen. Bis auf wenige Ausnahmen sind Geschäftsführer - z.B. in Florida - auch nicht verflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Eintritt der Überschuldung, Insolvenz anzumelden. Caveat emptor. 

Grundbücher sind öffentlich und im Internet verfügbar. Wenn Sie den den US Staat, den Landkreis und die Adresse der Immobilie kennen, können Sie den Eigentümer und den Kaufpreis einer jeglichen Liegenschaft ermitteln.  Etwas Schutz der Privatsphäre besteht hier durch Inbesitznahme durch eine Firma … deren Daten dann aber im öffentlichen Handelsregister zugänglich sind. 

**Die hier aufgeführten generellen Punkte stellen keine Rechtsberatung dar.  

Norma Brenne Henning, J.D., Gründerin der Kanzlei

Norma Brenne Henning, J.D., ist seit 1996 in Florida als Anwältin tätig und konzentriert sich in ihrer Praxis auf die umfassende Betreuung, Beratung und Begleitung vorwiegend ausländischer Mandanten bei deren Rechtsgeschäften in den USA. Im Jahr 2002 wurde sie zur Florida Zivilrechtsnotarin ernannt. Seit 2022 ist sie außerdem Mitglied der Anwaltskammer von Minnesota. Weiterhin ist sie Mitglied der American Immigration Lawyers Association (AILA), der Anwaltskammern von Florida und Minnesota sowie der Anwaltskammer im Landkreis Collier (Naples, Florida). (Sie finden Norma Henning auf LinkedIn.)

Frau Henning ist in Deutschland aufgewachsen und begann ihre berufliche Laufbahn 1982 mit Öffentlichkeitsarbeit für das Community Public Affairs Office des U.S. Army Standorts in Ansbach. 1984 wurde sie von der IHK Nürnberg als fremdsprachliche Wirtschafts-korrespondentin zertifiziert. 1986 zog sie in die USA und gründete eine Familie. Von 1988 bis 1990 lebte sie mit ihrer Familie in Südkorea, wo sie Universitätsstudenten privat in Englisch und Deutsch unterrichtete.

Norma Henning and Roland Chase standing with shield of German Honorary Consul in Tampa Honorarkonsul Florida
Norma Henning und der jetzige Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Tampa, Florida, Roland Chase bei Amtsübergabe im Juni 2022.

Zurück in den USA begann Frau Henning mit ihrem Studium – zuerst beim Enterprise State Community College in Enterprise, Alabama, dann bei der Hall School of Journalism an der Troy (State) University in Troy, Alabama, wo sie 1993 als Klassenerste ihr Journalismusstudium absolvierte. Drei Jahre später schloss sie ihr Jurastudium bei der University of Florida College of Law ab und erhielt die sog. Book Awards als Klassenbeste in Verfassungsrecht und Prozessführung.

Im selben Jahr bestand sie die staatliche Zulassungsprüfung in Florida (Bar Examination) Florida und wurde dort als Anwältin (attorney at law) zugelassen. Nach zehn Jahren Arbeitserfahrung machte sie sich 2006 mit der Henning Law Firm in Naples, Florida, selbstständig.

Im Jahr 2003 wurde sie vom deutschen Außenministerium zur Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland für Westflorida ernannt. In dieser Funktion unterstützte langjährig das deutsche Generalkonsulat in Miami in diplomatischen und administrativen Angelegenheiten, bis sie aus familiären Gründen ihr Amt niederlegte.

Leidenschaft für Deutschland und die Vereinigten Staaten. Während ihrer 18-jährigen Amtszeit legte sie besonderen Wert auf die Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, insbesondere auch auf die “German Skills Initiative”, die Entwicklung von US-amerikanischen Ausbildungsprogrammen nach dem deutschen dualen Bildungsmodell. Sie beteiligte sich intensiv an erfolgreichen Lobbying-Bemühungen in Florida, die zur Gründung der Ausbildungsinitiative www.amskills.org in den Landkreisen Pasco, Hernando und Pinellas (Tampa Bay) führten. Als ehemaliges Mitglied einer im Ausland stationierten Militärfamilie unterstützte sie das deutsche Kontingent bei der Koalition des U.S. Central Command in Tampa. Zusätzlich setzte sie sich – und setzt sich weiterhin – für die Förderung und Vertiefung der wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA ein und pflegt die Kontakte und Netzwerke, die sie während ihrer Amtszeit als Honorarkonsulin aufgebaut hat.

Wir. Dienen. Deutschland. Frau Henning ist Absolventin der 63. InfoDVag (Informationsveranstaltung für Zivile Führungskräfte) an der deutschen Marineakademie in Mürwik und Trägerin des Ehrenzeichens der Bundeswehr in Silber.

Aktivitäten der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer. Frau Henning ist Vorstandsmitglied und Vizepräsidentin des Minnesota Chapter der German American Chamber of Commerce of the Midwest (GACC-Midwest) und teilt regelmäßig ihre Expertise in Präsentationen bei von GACC-Midwest organisierten Seminaren und Veranstaltungen.

Aufgrund ihrer Kompetenz in der deutschen Sprache und aufgrund der kulturellen Hintergründe ihrer europäischen Mandanten fungiert sie häufig als genereller Rechtsbeistand für Familien oder Betriebe mit komplexen internationalen Rechtsgeschäften. Bei Bedarf geschieht dies in Zusammenarbeit mit Spezialisten in anderen Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Prozessführung, Produkthaftung, geistiges Eigentum und Arbeitsrecht.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Suchen Sie professionelle Beratung zu den Themen Markteintritt oder Übersiedelung in die USA? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie zielorientiert und umfangreich. Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über Whatsapp. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos. Kostenpflichtig sind typischerweise Beratungen bezüglich Ihrer individuellen Situation sowie der Gestaltung einer Visastrategie oder anderer rechtlicher Themen.

Buchen Sie insoweit auf der Homepage gerne einen Termin per Teams, Zoom oder Telefon. Wir berechnen für jede angefangenen 30 min $200,00 USD - Mehrwertsteuer fällt nicht an. Sollte aus der Erstberatung ein Festpreisprojekt werden, wird die Erstberatung darauf gutgeschrieben.

Was wir nicht tun: Wir bieten keinerlei Beratung in Investmentfragen oder bei der Evaluierung von Anlagen. Hier entscheiden unsere Mandanten in Zusammenarbeit mit deren lizensierten Investmentberatern. 

Bitte beachten:

Die hier geteilten Informationen sind nicht durch das Anwaltsgeheimnis geschützt. Bitte schreiben Sie daher keine vertrauliche Information in das Kontaktformular. 

Gleichsam stellt Kontaktaufnahme auch keine Repräsentation unsererseits dar.

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Minneapolis (612) 422-5700
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